Selbst nach dem Tod enden (leider) die Steuerpflichten nicht. Das gilt unter anderem auch für die Erbschaftsteuer. Im Idealfall können durch entsprechende Gestaltungen im Vorfeld böse Überraschungen vermieden werden. Insbesondere dann, wenn keine Gestaltungsmaßnahmen getroffen wurden oder getroffen werden konnten, gilt es jedoch die Steuerbelastung so weit wie nur möglich zu reduzieren. Durch unsere Expertise und unsere Erfahrung im Bereich der Erbschaft- und Schenkungssteuer können wir Sie hier kompetent beraten und anfallende Steuererklärungspflichten gegenüber der Finanzverwaltung souverän bearbeiten. Beachten Sie hierzu auch unsere Rubriken Gestaltungsberatung und Nachfolgeplanung.