Grundsteuer

Private Steuern

Grundsteuer

Grundstückseigentümer sind verpflichtet Grundsteuer an die jeweiligen Gemeinden oder Städte zu entrichten. Die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer wird jedoch von den Finanzämtern vorgegeben. Insbesondere im Rahmen der Grundsteuerreform können wir Sie unterstützen. Gerne übernehmen wir hier für Sie die Erstellung und Abgabe der Feststellungserklärungen. Durch unsere Expertise in diesem Bereich können wir für sämtliche Grundstücksarten – also insbesondere auch für wirtschaftliche Einheiten der Land- und Forstwirtschaft - und unabhängig vom Bundesland eine fundierte Beratung gewährleisten.